Bewerbung und Zulassung
Wer wird zum Masterstudiengang zugelassen?
Eine Zulassung zum Masterstudium setzt zunächst voraus, dass Sie eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllen:
- Sie verfügen über einen fachspezifischen Abschluss
Sie verfügen über einen Bachelor-Abschluss im Fach Philosophie (Ein-Fach, Zwei-Fach oder Drei-Fach) und haben Lehrveranstaltungen im Fach Philosophie im Umfang von mindestens 70 ECTS absolviert.ODER - Sie verfügen über einen fachverwandten Abschluss
Sie verfügen über einen Bachelor-Abschluss in einem anderen Studiengang als Philosophie, ihr Studium hatte jedoch im wesentlichen Umfang (mindestens 70 ECTS-Punkte) philosophierelevante Problemstellungen zum Inhalt.
Zusätzlich gilt:
- Bewerber*innen, deren Abschlussnote zwischen 1,00 und 2,50 liegt, werden direkt für das Masterstudium im Fach Philosophie zugelassen.
- Bewerber*innen, deren Abschlussnote zwischen 2,51 und 3,50 liegt, werden zunächst zu einem Gespräch mit der Zugangskommission geladen, die über die Zulassung zum Masterstudium entscheidet .
- Nicht zum Masterstudium zugelassen werden Bewerber*innen mit einer Abschlussnote von 3,51 oder einer schlechteren Abschlussnote.
Bitte beachten Sie zudem folgende Regelungen für Studierende, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss vorweisen können:
- Studierende, die in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, ihr Studium aber noch nicht abgeschlossen haben, können zum Masterstudium zugelassen werden, wenn sie mindestens 140 ECTS-Punkte erreicht haben. Der Nachweis über den bestandenen Bachelorabschluss ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Masterstudiums nachzureichen. Die förmliche Aufnahme des Masterstudiums setzt den Abschluss des Bachelorstudiums voraus. Der Zugang zum Masterstudium erfolgt unter Vorbehalt.
- Ebenfalls bewerben können sich Studierende, die lediglich 50 der erforderlichen 70 ECTS-Punkte erreicht haben. Die Zugangskommission kann den Zugang unter der Bedingung aussprechen, dass zusätzliche von der Zugangskommission festzulegende Leistungen im Umfang von bis zu maximal 20 ECTS-Punkten spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Masterstudiums nachzuweisen sind.
Die ausführlichen Regelungen zur Qualifikation für das Masterstudium sowie zum Zulassungsverfahren finden Sie in § 35 der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie sowie in § 2 der Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Philosophie.
Link: https://www.fau.de/fau/rechtsgrundlagen/pruefungsordnungen/#collapse_0.
Fragen zur Bewerbung beantwortet der Masterbeauftragte Dr. Hannes Worthmann.
Wie und wo bewerbe ich mich?
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der FAU: www.campo.fau.de
Dort finden Sie ebenfalls Informationen zur Verwendung des Online-Portals, zu den erforderlichen Unterlagen sowie Antworten auf häufige Fragen.