Häufige Fragen
A
Um Studienleistungen anerkennen zu lassen, reichen Sie bitte diesen Antrag auf Anerkennung
zusammen mit den Prüfungsbescheinigungen über die Leistungen beim
Masterbeauftragten ein. Bitte füllen Sie nur die erste Seite des Antrags aus. Am besten
bringen Sie die Unterlagen persönlich in der Sprechstunde vorbei, so lassen sich ggf.
Rückfragen schnell klären.
B
Die aktuell gültigen Bewerbungsfristen können Sie hier nachschlagen.
F
Freies Ergänzungsstudium – Wie erfolgt das Freie Ergänzungsstudium?
Die Regelungen unterscheiden sich, je nachdem, wann Sie Ihr Studium begonnen haben. Informationen finden Sie in folgenden Handreichungen:
M
Prüfungsberechtigt sind alle habilitierten Mitglieder des Instituts für Philosophie. Zur Themenfindung vereinbaren Sie am besten einen Sprechstundentermin.
Nicht-habilitierte Mitglieder des Instituts für Philosophie können in begrenztem Umfang und bei besonderem Bezug zum Prüfungsthema auf Antrag beim Prüfungsausschuss ebenfalls Masterarbeiten begutachten. Zusammen einzureichen sind hierfür:
- Ein formloser Antrag von Ihnen, in welchem Sie die Wahl bei der Begutachtung kurz begründen.
- Ein Antrag auf Prüfungsberechtigung durch die Person, die Ihre Arbeit begutachten soll.
- Eine positive Stellungnahme durch die Inhaberin bzw. den Inhaber eines Lehrstuhls.
Hierzu sind diese zwei Formulare gemeinsam von Ihnen und der Sie betreuenden Lehrperson auszufüllen und beim Prüfungsamt einzureichen.
P
Die Prüfungsnummern aller Studiengänge finden Sie auf Campo (unter https://www.campo.fau.de) unter Studienangebot > Modulbeschreibungen > Modulbeschreibungen anzeigen, indem Sie über die Suchfunktion den Studiengang auswählen.
R
Die Regelstudienzeit sowie Überschreitungsfristen sind durch die Studienordnung geregelt. Sollte sich abzeichnen, dass Sie die Regelstudienzeit überschreiten müssen, wenden Sie sich bitte umgehend zur Beratung an die für Sie zuständige Person im Prüfungsamt, um zu klären, welchen Antrag auf Verlängerung der Studienzeit und/oder der Prüfungsfristen Sie stellen müssen.
S
Ausführliche Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen finden Sie hier. Fragen zu den Sprachkenntnissen und Prüfungen beantwortet das internationale Masterbüro.