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Masterarbeit – Wer kann die Masterarbeit betreuen und begutachten?
Prüfungsberechtigt sind alle habilitierten Mitglieder des Instituts für Philosophie. Zur Themenfindung vereinbaren Sie am besten einen Sprechstundentermin.
Nicht-habilitierte Mitglieder des Instituts für Philosophie können in begrenztem Umfang und bei besonderem Bezug zum Prüfungsthema auf Antrag beim Prüfungsausschuss ebenfalls Masterarbeiten begutachten. Zusammen einzureichen sind hierfür:
- Ein formloser Antrag von Ihnen, in welchem Sie die Wahl bei der Begutachtung kurz begründen.
- Ein Antrag auf Prüfungsberechtigung durch die Person, die Ihre Arbeit begutachten soll.
- Eine positive Stellungnahme durch die Inhaberin bzw. den Inhaber eines Lehrstuhls.