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Masterarbeit – Wer kann die Masterarbeit betreuen und begutachten?

Prüfungsberechtigt sind alle habilitierten Mitglieder des Instituts für Philosophie. Zur Themenfindung vereinbaren Sie am besten einen Sprechstundentermin.

Nicht-habilitierte Mitglieder des Instituts für Philosophie können in begrenztem Umfang und bei besonderem Bezug zum Prüfungsthema auf Antrag beim Prüfungsausschuss ebenfalls Masterarbeiten begutachten. Zusammen einzureichen sind hierfür:

  1. Ein formloser Antrag von Ihnen, in welchem Sie die Wahl bei der Begutachtung kurz begründen.
  2. Ein Antrag auf Prüfungsberechtigung durch die Person, die Ihre Arbeit begutachten soll.
  3. Eine positive Stellungnahme durch die Inhaberin bzw. den Inhaber eines Lehrstuhls.