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Freies Ergänzungsstudium – Wie erfolgt das Freie Ergänzungsstudium?
Freies Ergänzungsstudium – Wie erfolgt das Freie Ergänzungsstudium?
Die Regelungen unterscheiden sich, je nachdem, wann Sie Ihr Studium begonnen haben. Informationen finden Sie in folgenden Handreichungen:
- Handreichung FE (pdf) – Studienbeginn vor dem WS 24/25
- Handreichung FE (pdf) – Studienbeginn ab dem WS 24/25
Sprachkenntnisse – Welche Deutschkenntnisse werden bei internationalen Bewerbungen zum Masterstudium vorausgesetzt?
Ausführliche Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen finden Sie hier. Fragen zu den Sprachkenntnissen und Prüfungen beantwortet das internationale Masterbüro.
Bewerbungsfristen – Welche Fristen gelten für die Bewerbung zum Masterstudium?
Die aktuell gültigen Bewerbungsfristen können Sie hier nachschlagen.
Regelstudienzeit – Was ist zu tun, wenn das Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann?
Die Regelstudienzeit sowie Überschreitungsfristen sind durch die Studienordnung geregelt. Sollte sich abzeichnen, dass Sie die Regelstudienzeit überschreiten müssen, wenden Sie sich bitte umgehend zur Beratung an die für Sie zuständige Person im Prüfungsamt, um zu klären, welchen Antrag auf Verlängerung der Studienzeit und/oder der Prüfungsfristen Sie stellen müssen.
Prüfungsnummern – Wo finde ich die Prüfungsnummern, die einer Lehrveranstaltung zugeordnet sind?
Die Prüfungsnummern aller Studiengänge finden Sie auf Campo (unter https://www.campo.fau.de) unter Studienangebot > Modulbeschreibungen > Modulbeschreibungen anzeigen, indem Sie über die Suchfunktion den Studiengang auswählen.
Masterarbeit – Wie melde ich die Masterarbeit an?
Hierzu sind diese zwei Formulare gemeinsam von Ihnen und der Sie betreuenden Lehrperson auszufüllen und beim Prüfungsamt einzureichen.
Masterarbeit – Wer kann die Masterarbeit betreuen und begutachten?
Prüfungsberechtigt sind alle habilitierten Mitglieder des Instituts für Philosophie. Zur Themenfindung vereinbaren Sie am besten einen Sprechstundentermin.
Nicht-habilitierte Mitglieder des Instituts für Philosophie können in begrenztem Umfang und bei besonderem Bezug zum Prüfungsthema auf Antrag beim Prüfungsausschuss ebenfalls Masterarbeiten begutachten. Zusammen einzureichen sind hierfür:
- Ein formloser Antrag von Ihnen, in welchem Sie die Wahl bei der Begutachtung kurz begründen.
- Ein Antrag auf Prüfungsberechtigung durch die Person, die Ihre Arbeit begutachten soll.
- Eine positive Stellungnahme durch die Inhaberin bzw. den Inhaber eines Lehrstuhls.
Anerkennung von Studienleistungen – Wie erfolgt diese?
Um Studienleistungen anerkennen zu lassen, reichen Sie bitte diesen Antrag auf Anerkennung
zusammen mit den Prüfungsbescheinigungen über die Leistungen beim
Masterbeauftragten ein. Bitte füllen Sie nur die erste Seite des Antrags aus. Am besten
bringen Sie die Unterlagen persönlich in der Sprechstunde vorbei, so lassen sich ggf.
Rückfragen schnell klären.
Wann muss ich mich für die Bachelorarbeit anmelden und an wen muss ich mich wenden?
Es gibt keine formalen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit. Sie müssen sich aber spätestens zu Beginn des 6. Semesters anmelden und wir empfehlen, dass Sie sich nicht anmelden, bevor Sie alle Basismodule und mindestens ein Vertiefungsmodul erfolgreich abgeschlossen haben.
Vor der Anmeldung müssen Sie sich an einen möglichen Betreuer / eine mögliche Betreuerin wenden und in Absprache mit diesem / dieser ein Thema finden, am besten schon zu Beginn des 5. Fachsemesters. Es ist möglich, eine Hausarbeit als Basis für die Bachelorarbeit zu nehmen.
Als Betreuer kommen alle habilitierten Mitglieder des Lehrkörpers in Frage. Für die Anmeldung müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Betreuer das folgende Dokument ausfüllen und dem Prüfungsamt zusenden: https://www.fau.de/files/2015/06/Antrag-Anmeldung-Bachelorarbeit.pdf
Auf welche Fristen muss man besonders achten?
Fristen sind natürlich immer von Wichtigkeit. Im Studienalltag spielen aber Anmeldungs- und Rücktrittsfristen ein besondere Rolle: Für jede prüfungsrelevante Lehrveranstaltung wird ein Zeitpunkt festgesetzt (in der Regel vom verantwortlichen Dozenten), bis zu dem man sich zur Prüfung für diese Veranstaltung angemeldet haben muss. Entsprechend wird festgelegt, bis zu welchem Termin und in welcher Form noch ein Rücktritt von der Prüfung möglich ist. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, da ihr Versäumnis nur in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) und unter zusätzlichem Aufwand (z.B. Beibringung eines ärztlichen Attests) geheilt werden kann.
Zu beachten sind ferner die Fristen zur Ablegung der GOP und der Bachelorprüfung. Die GOP ist spätestens mit Ablauf des zweiten Semesters nachzuweisen; die Bachelorprüfung soll zum Ende der Regelstudienzeit mit Ablauf des sechsten Semesters abgeschlossen werden. Wer die Prüfungen nicht innerhalb der Überschreitungsfrist (GOP ein Semester, Bachelorprüfung zwei Semester) erfolgreich ablegt, hat den Studiengang endgültig nicht bestanden.